GEZ-Gebühr für Mobilfunkgeräte
Ab Januar 2007 werden für Handhelds oder Mobiltelefone, die über UMTS, GPRS, DMB oder DVB-H Radio und Fernsehen empfangen können, GEZ-Gebühren fällig.
Bereits heute fallen laut GEZ Handys mit Radio-Funktion oder TV-Empfang unter die Gebührenpflicht.
Für Privathaushalte dürfte die Abgabe nur seltenen fällig werden, denn: Wer schon GEZ-Gebühren zahlt (Radio oder Fernsehgerät), muss die neue Gebühr nicht zahlen.
Auch Personen, die grundsätzlich von der Gebührenpflicht befreit sind, zahlen für ihr Handy keine Gebühren.
Für Selbstständige soll die Abgabe allerdings auch dann fällig werden, wenn sie bereits privat GEZ-Gebühren in ihrer Wohnung zahlen.
Bereits heute fallen laut GEZ Handys mit Radio-Funktion oder TV-Empfang unter die Gebührenpflicht.
Für Privathaushalte dürfte die Abgabe nur seltenen fällig werden, denn: Wer schon GEZ-Gebühren zahlt (Radio oder Fernsehgerät), muss die neue Gebühr nicht zahlen.
Auch Personen, die grundsätzlich von der Gebührenpflicht befreit sind, zahlen für ihr Handy keine Gebühren.
Für Selbstständige soll die Abgabe allerdings auch dann fällig werden, wenn sie bereits privat GEZ-Gebühren in ihrer Wohnung zahlen.
UMTS-Nutzung auf Stundenbasis
Google Video für Mobilfunkgeräte
0 Kommentare:
Post a Comment